Wir verwenden Ihre Bewerbungsunterlagen zum Zwecke der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO i.V.m. § 26 BDSG auf Grundlage der von Ihnen freiwillig erteilten Einwilligung. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Übermittlung an Drittstaaten findet nicht statt. Alle im Zusammenhang mit der Bewerbung erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens unter Berücksichtigung der Einspruchsfristen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) für die Dauer von 6 Monaten aufbewahrt und danach gelöscht, soweit die Aufbewahrung nicht für die Dokumentation anderer Vorgänge erforderlich ist (z.B. nachfolgende Einstellung). Rechtsgrundlage der Aufbewahrung ist unser berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DS-GVO in der Nachweisführung bei Einsprüchen nach dem AGG oder der Erforderlichkeit für die Dokumentation anderer Vorgänge.
Falls wir Ihre Bewerbung ablehnen sollten, die Bewerbungsunterlagen jedoch für einen längeren Zeitraum von bis zu einem Jahr in unserem Interessentenpool aufbewahren möchten um Sie auch für künftige Stellenausschreibungen zu berücksichtigen, so kontaktieren wir Sie vorab mit der Bitte um Ihre Einwilligung. Eine Datenspeicherung erfolgt sodann nur mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung per E-Mail oder Post nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO.